Nach der Ausbildung
Du hast deine Ausbildung abgeschlossen und möchtest beruflich noch mehr erleben? Super Idee! Denn auch nach der Ausbildung kannst du internationale Erfahrungen sammeln, neue Arbeitsweisen kennenlernen und deine Karrierechancen verbessern.
- Auslandspraktikum mit oder ohne Förderung
- berufsbezogener Freiwilligendienst
- Arbeiten im Ausland
Auslandspraktikum
Du kannst nach deinem Abschluss ein gefördertes Praktikum machen. Das gilt für Absolvent/-innen von dualen Ausbildungen und vollzeitschulischen Ausbildungen.
Beachte, dass nicht alle Förderprogramme auch Absolventen fördern oder nur für einen bestimmten Zeitraum. Beispielsweise fördert Erasmus+ in den ersten 12 Monaten nach Abschluss.
Praktikum ohne Förderung? Geht natürlich auch! Hier kommst du direkt zur Planung.
Freiwilligendienste
Wenn du dich lieber sozial oder kulturell engagieren willst, ist ein Freiwilligendienst im Ausland eine tolle Option.
Programme gibt es z. B. im Bildungsbereich, in der Kulturarbeit oder im entwicklungspolitischen Engagement.
Hier sammelst du nicht nur Berufserfahrung, sondern setzt dich auch für Themen ein, die dir wichtig sind.
Arbeiten im Ausland?
Wenn du nach deiner Ausbildung im Ausland arbeiten möchtest, dann schau mal hier vorbei:
Aufgepasst! Das ist nach der Ausbildung wichtig:
- Weil deine Ausbildung abgeschlossen ist, benötigst du keine schriftliche Einverständniserklärung deines Ausbildungsbetriebs oder deiner Berufsschule.
- Bist du in einer Festanstellung, dann solltest du die Bedingungen einer Freistellung für das Auslandspraktikum mit deinem Arbeitgeber klären. Denkbar wäre eine unbezahlte Freistellung oder die Verrechnung mit dem Bildungsurlaubanspruch.
- Bist du erstmal zwischen Ausbildung und neuem Job, dann interessiert es die Bundesagentur für Arbeit, dass du dich im Ausland qualifizierst und die Jobsuche im Anschluss ans Praktikum stattfindet.
- Kläre rechtzeitig, dass du durch Versicherungen abgesichert bist – besonders bei Unfall und Haftpflicht.
- Die Versicherung deines Ausbildungsbetriebs oder deiner beruflichen Schule greift nach der Ausbildung nicht mehr.
- Die gesetzliche Krankenversicherung hängt von deinem Status ab: Bist du zurück in der Familienversicherung, freiwillig versichert oder arbeitssuchend gemeldet?
- Sofern du nicht in Deutschland sozialversicherungspflichtig angestellt bist, musst du dich über die Sozialversicherung im Zielland informieren.
Wenn du dein Auslandspraktikum nach deinem Ausbildungsabschluss machst, ändert sich dein Status: Du bist nicht mehr Auszubildende*r, sondern giltst auch im Zielland als Fachkraft. Das kann sich auf die Einreisebedingungen auswirken. Achte deshalb auf folgende Punkte:
- Macht das Zielland bei den Einreisebestimmungen einen Unterschied zwischen Lernaufenthalt während der Ausbildung und beruflichem Praktikum nach dem Abschluss?
- Auch fürs Praktikum nach der Ausbildung ist das Visum für touristische Reisen nicht geeignet - auch wenn das Praktikum unbezahlt ist. Das Visum muss berufsbezogene Tätigkeiten erlauben.
- Prüfe, ob du die Anforderung an ein „Internship“- oder „Training“-Visum erfüllst.
- Vielleicht kann das Praktikum auch als berufliche Weiterbildung oder betriebsinternes Training gelten?
Erkundige dich bei der Botschaft des Ziellandes, welches Visum passt. Vielleicht hat auch dein Praktikumsbetrieb bereits Erfahrungen mit internationalen Praktikanten und kann dir Orientierung geben.