Jugend für Entwicklungszusammenarbeit
Programminfos
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Binationale Austauschbegegnungen
- Absolventin / Absolvent einer beruflichen Schule
- Auszubildende / Auszubildender
- Ausbildungsabsolvent/-in im ersten Jahr nach Abschluss
- Schülerin / Schüler an einer beruflichen Schule
Argentinien, Bolivien, Chile, Indien, Israel, Peru, Türkei, Vietnam, Afghanistan, Ägypten
u. a.
3-12 Wochen
Es werden keine besonderen Qualifikationen vorausgesetzt.
Bewerbung & Ablauf
mindestens 3 Monate vor der geplanten Ausreise
Zwei Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden:
- Alter zwischen 18 und 27
- Wohnsitz in Brandenburg
- Alle Berufsbereiche
- Anträge auf Förderung können laufend bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken eingereicht werden, Antragsformulare werden auf der Website der Stiftung bereitgehalten.
- Ein Antrag sollte mindestens drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken eingereicht werden. Der Auslandsaufenthalt sollte möglichst nicht überjährig geplant sein.
- Gefördert werden Aufenthalte von Einzelpersonen wie auch von Gruppen (maximal fünf Personen). Auch Reverse-Besuche von Gruppen aus dem Globalen Süden nach Deutschland können im Rahmen des Programmes gefördert werden.
Finanzen
Die Programmteilnehmer*innen können Zuschüsse zu den Kosten für die Anreise zum Projektort und für die Heimreise beantragen.
Diese umfassen:
- Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt zum und vom Flughafen (2. Klasse)
- Flugkosten
- Fahrtkosten vom Flughafen zum Einsatzort/Projektort
- falls erforderlich auch Übernachtungskosten, falls der Projektort nicht am Ankunftstag erreicht werden kann
- Visum, Impfungen und Versicherungen
Zu den förderfähigen Kosten gehören auch Ausgaben zum CO²-Ausgleich der Reisekosten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Zone, in der der Zielort /Heimatort bei Reversebesuchen liegt. Je nach Region/Kontinent bewegt sich die Förderung zwischen 600 Euro und 1.300 Euro.
Zusätzlich können Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminare mit jeweiligen Maximalbeträgen finanziert werden. Die Höhe der Beträge richtet sich danach, ob eine oder mehrere Personen gefördert werden. Damit können Kosten finanziert werden für beispielsweise Honorarkosten, Tagungshäuser, Verpflegung, Sprachkurse etc. Mehr Informationen dazu auf der Webseite der Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmer entstehen keine Kosten für die Programmteilnahme. Sie tragen nur die über die Förderung hinausgehenden Aufwendungen.
Details & Kontakte
Jugend für Entwicklungszusammenarbeit ist ein Programm des Landes Brandenburg für Jugendliche des Landes. Seit 2013 wird das Programm von der Stiftung Nord-Süd-Brücken betreut.
Mit dem im Jahr 2000 gestarteten Programm wird jungen Menschen aus Brandenburg die Begegnung mit Menschen aus dem Globalen Süden ermöglicht. Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren können hierbei die Kulturen, gesellschaftliche Strukturen und Lebensverhältnisse von Menschen in so genannten Entwicklungsländern (DAC-Liste des BMZ) unmittelbar kennenlernen, indem sie aktiv an Entwicklungsprojekten mitarbeiten und mit den Menschen in diesen Ländern zusammenleben.
Die Aufenthalte können zwischen drei und zwölf Wochen dauern. Gefördert werden Fahrtkosten sowie Vor- und Nachbereitung der Reise.
Frau Ulrike Lauerhaß
E-Mail: u.lauerhass@nord-sued-bruecken.de
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Str. 33a
10405 Berlin
Tel.: 030 – 42 85 13 85
E-Mail: info@nord-sued-bruecken.de
Webseite: http://www.nord-sued-bruecken.de/jugend-fuer-entwicklungszusammenarbeit/