Wer kann Anträge stellen?
Du kannst dich bei der Nationalen Agentur Bildung für Europa (NA beim BIBB), wo das Programm Erasmus+ umgesetzt wird, nicht direkt für ein Stipendium bewerben. Bei der NA beim BIBB können nur Bildungseinrichtungen und Organisationen einen Antrag stellen. Das sind zum Beispiel berufliche Schulen, Unternehmen, die IHK oder HWK oder auch Vereine in der Berufsbildung.
Wenn du ein Auslandspraktikum während der Ausbildung machen möchtest, solltest du dich also als erstes an deinen Betrieb, deine Schule und deine Kammer wenden. Bieten diese bereits Auslandsaufenthalte an, z.B. bei Niederlassungen oder Partnerschulen im Ausland? Wunderbar! Dann kannst du dich direkt dort informieren, wie du dich bewirbst und wie du dein Praktikum organisierst. Die Einrichtungen können selbst festlegen, wie das Bewerbungsverfahren abläuft und welche Voraussetzungen du mitbringen musst.
Wenn nicht, hast du zwei Möglichkeiten:
- Du sprichst deinen Betrieb, deine Schule oder deine Kammer auf einen geförderten Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ an und diese beantragen Erasmus+-Fördergelder bei uns. Wie dies funktioniert, erklären wir hier. Wenn der Betrieb oder die Schule zum ersten Mal einen Antrag stellt, sollten sie genügend Vorlaufzeit einplanen und die Fristen beachten. Sie können sich auch bei uns beraten lassen.
- Du bewirbst dich bei einem Pool-Projekt: In einem Pool-Projekt bietet eine Bildungseinrichtung (z.B. eine Berufsbildende Schule) bundesweit offene Plätze für ein Auslandspraktikum an. Es können sich also nicht nur Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule bewerben, sondern alle Auszubildende, Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler aus Deutschland oder dem jeweiligen Bundesland. In unserer Praktikumsplatzsuche findest du alle Projekte mit offenen Plätzen. Bei Fragen zur Datenbank ruf uns einfach an.