Auslandsaufenthalte sind für alle möglich!

Herzlich willkommen! Hier informieren und beraten wir dich zu deinen Möglichkeiten und zu Unterstützungsangeboten. 

Während und kurz nach deiner Ausbildung ist es möglich, dass du für eine bestimmte Zeit im Ausland lernst. Grundlage hierfür ist das Berufsbildungsgesetz, welches deine Ausbildung insgesamt rechtlich regelt.

 

Besonders wichtig dabei ist:

Die Möglichkeit, einen Ausbildungsabschnitt im Ausland zu absolvieren, besteht für alle – also auch für Auszubildende, die mit Benachteiligungen oder Behinderungen leben!

Warum ins Ausland?

Während deiner Ausbildung tauchst du erstmals in die praktische Arbeitswelt ein. Darüberhinaus lohnt es sich, wenn du während deiner Ausbildung eine Zeit im Ausland lebst, lernst und arbeitest. Im Ausland kannst du neue Arbeitsweisen kennenlernen oder ergänzende Fähigkeiten entwickeln. 

In jeden Fall wird dein Auslandsaufenthalt ein Plus für deine Ausbildung, deinen Lebenslauf und deine berufliche Zukunft sein!

Hier erfährst du, wie andere Auszubildende ihre Auslandsaufenthalte gemeistert haben und wie Förderprogramme dich bei deinem Auslandspraktikum individuell unterstützen.


Wir waren im Ausland!

Blind ins Ausland gehen? Klar geht das!

Jana ist staatlich geprüfte Ensembleleiterin und ging nach Finnland. Hier klicken, um zum Erfahrungsbericht zu kommen.

Lippen lesen auf Englisch

Während ihrer Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten war Cindy in Irland. Hier klicken, um zum Erfahrungsbericht zu kommen.


Besondere Unterstützung der Förderprogramme

Es gibt Förderprogramme, die dich bei deinem Auslandsaufenthalt unterstützen. Die Regelungen und Möglichkeiten sind von Programm zu Programm verschieden. Details zur Unterstützung erfährst du am besten bei einem individuellen Beratungsgespräch.

Im Folgenden findest du einige Förderprogramme, die Auslandsaufenthalte von Auszubildenden mit Benachteiligungen besonders fördern und unterstützen:

Erasmus+

Im Programm Erasmus+ erhalten alle jungen Menschen in Europa die Möglichkeit für ein Auslandspraktikum. Eine Förderung gibt es für alle, die sich in einer schulischen oder dualen Ausbildung befinden oder diese gerade abgeschlossen haben. Aber auch Schüler und Schülerinnen einer Berufsvorbereitungsklasse oder anderen beruflichen Bildungsangeboten. Fragt uns gerne, wenn ihr wissen möchtet, ob ihr ein Auslandspraktikum mit Erasmus+ machen könnt.

Personen mit Benachteiligungen und Behinderungen werden besonders unterstützt, damit sie diese Chance wahrnehmen können. Hier findest du einige Beispiele:

  • Teilnehmende mit Benachteiligung oder Behinderung können schon ab 2 Tagen Aufenthalt eine Förderung von Erasmus+ bekommen.
  • Wenn du im Rollstuhl sitzt oder aus anderen Gründen besondere Unterstützung bei der Anreise benötigst, übernimmt Erasmus+ diese Kosten in voller Höhe. Auch die Kosten für eine barrierefreie Unterkunft an deinem Praktikumsort werden erstattet.
  • Wenn du aufgrund einer Benachteiligung Hilfe von einer Begleitperson benötigst, ist das kein Problem. Alle Kosten für diese Person trägt das Programm.
  • Wenn der Auslandsaufenthalt für dich zu teuer ist, kannst du dich ebenfalls beraten lassen und unter Umständen mehr Geld von Erasmus+ bekommen.
  • Bist du Mutter oder Vater und hast während deines Auslandspraktikums keine Kinderbetreuung für dein Kind? Auch in diesem Fall unterstützt dich Erasmus+ und kann die Kosten für eine Kinderbetreuung übernehmen.

Sprich mögliche Probleme und Einschränkungen bei einem Beratungsgespräch mit deiner berufsbildenden Schule, deinem Ausbildungsbetrieb oder deiner Kammer offen an. Wir beraten dich ebenfalls gerne zu den Details einer Förderung im Erasmus+ Programm und helfen dir bei deinen Fragen.

Hier gibt's alle Informationen zu Erasmus+

AusbildungWeltweit

Auch das Programm AusbildungWeltweit ermöglicht allen Auszubildenden ein Auslandpraktikum während der Ausbildung. Eine Förderung gibt es für alle Auszubildenden in einer dualen oder schulischen Ausbildung.

Personen mit einer Benachteiligung oder Behinderung erhalten besondere Unterstützung. Hier sind einige Beispiele:

  • Wenn du aufgrund einer Benachteiligung Unterstützung von einer Begleitperson benötigst, ist das kein Problem. Es ist möglich, dass dich eine Person begleitet und einen Zuschuss von AusbildungWeltweit erhält.
  • Wenn du im Rollstuhl sitzt oder aus anderen Gründen eine Unterstützung bei der Anreise benötigst, unterstützt dich AusbildungWeltweit. Kosten für die Anreise und eine barrierefreie Unterkunft an deinem Praktikumsort können vom Programm übernommen werden.

Sprich daher mögliche Probleme und Einschränkungen bei einem Beratungsgespräch mit deiner berufsbildenden Schule, deinem Ausbildungsbetrieb oder deiner Kammer offen an. Wir beraten dich ebenfalls gerne zu den Details einer Förderung durch AusbildungWeltweit und helfen dir bei deinen Fragen.

Hier gibt's alle Informationen zu AusbildungWeltweit

Weitere Förderprogramme im Stipendienfinder

Neben Erasmus+ und AusbildungWeltweit gibt es weitere Förderprogramme, die ein Auslandspraktikum während der Ausbildung unterstützen. In unserem Stipendienfinder findest du alle Förderhilfen im Überblick. Alle Förderprogramme unterstützen Auslandsaufenthalte während der Ausbildung oder im Anschluss an eine Ausbildung.

Nach dem Beantworten von 2 schnellen Fragen, bekommst du das passende Förderprogramm für dich und deinen geplanten Auslandsaufenthalt angezeigt.

Sofern die Informationen über die Unterstützung für Auszubildende mit Benachteiligungen oder Behinderung nicht direkt genannt ist, frage direkt bei der Kontaktperson des Förderprogramms nach. Die Kontaktpersonen beraten dich individuell.

Hier klicken, um zum Stipendienfinder zu kommen

Weitere Beratungsangebote

Beraterinnen und Berater in deiner Region

In ganz Deutschland gibt es Beraterinnen und Berater, die dich zu einem Auslandspraktikum während der Ausbildung ganz individuell beraten.

Die Beraterinnen und Berater arbeiten sehr oft bei Kammern oder sind Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen. Alle haben einen Auftrag zur kostenlosen Beratung. 

Eine Übersicht über alle Beratungsstellen findest du auf unserer Beratungslandkarte.

Hier klicken, um zur Beratungslandkarte zu kommen

bezev – Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V.

Deine fachlichen Kenntnisse kannst du auch im Rahmen eines berufsbezogenen Freiwilligendienstes im Ausland weiterentwickeln. Hierfür kannst du dich an den Verein "bezev - Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V." wenden. bezev berät Menschen jeden Alters und mit jeder Art der Beeinträchtigung oder Behinderung. In einer Beratung erfährst du welche inklusiven Freiwilligendienst es gibt und wie du unterstützt wirst.

Hier klicken, um zur Homepage von bezev zu kommen

Informationen zu inklusiven Auslandsmöglichkeiten bei Eurodesk

Auch das Beratungsnetzwerk von Eurodesk Deutschland informiert und berät dich zu deinen Möglichkeiten.
Auf der Webseite www.rausvonzuhaus.de/inklusiv findest du eine Zusammenstellung zu inklusiven Auslandsmöglichkeiten und finanziellen Hilfen.

Hier klicken, um zur Webseite von Eurodesk zu kommen

Gebärdensprachedolmetscher/-innen für Beratungsgespräche

Wo finde ich Dolmetscher/-innen für ein Beratungsgespräch?

Der Deutsche Gehörlosen Bund e.V. hat Dolmetscherzentralen in Deutschland aufgelistet. Alle Kontaktinformationen findet ihr auf deren Webseite.

Hier klicken, um zur Webseite zu kommen


Wir helfen dir weiter!

Wir sind da, damit du das passende Auslandspraktikum und die bestmögliche Unterstützung durch ein Förderprogramm findest.

In einem individuellen Beratungsgespräch geben wir dir Orientierung und du kannst uns deine Fragen stellen. So helfen wir dir bei deinem Weg ins Auslandspraktikum!

Schreibe uns eine Nachricht an meinauslandspraktikum[at]bibb(dot)de oder ruf uns an unter 0228 107-1646. Wir freuen uns auf deine Nachricht oder deinen Anruf!