Programme
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
Frankreich
- Berufliche Einrichtungen oder junge Menschen ab 18 Jahren können einen Antrag stellen.
- Erforderliche Unterlagen: Antrag "Sonstige Projekte" und eine Projektbeschreibung
- Es gibt keine Mindestdauer.
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
Uganda

- abgeschlossene Ausbildung im Bereich Landwirtschaft / Gartenbau / Weinbau oder mind. 4 Semester Studium im Agrarbereich und 3 Monate praktische Erfahrungen (Vollzeit)
- Alter: 20 - 35 Jahre
- gefestigte Englischkenntnisse (min. B2)
- Kommunikationsfreude und kulturelle Offenheit
- Abenteuergeist
- Lernbereitschaft und Neugierde
- Flexibilität bezüglich des fachlichen Einsatzgebiets
- deutsche Staatsbürgerschaft oder abgeschlossene bzw. aktuelle Ausbildung an einer deutschen Bildungseinrichtung (Sprachniveau Deutsch: min. B2)
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
Frankreich

Die Teilnahme ist bis zur Vollendung des 31. Lebensjahres bei Projektbeginn möglich.
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Binationale Austauschbegegnungen
Frankreich

- Höchstalter: 30 Jahre (in Ausnahmefällen bis 35 Jahre)
- Permanenter Wohnsitz in Deutschland oder Frankreich
- Volontärstatus
- Gute Französischkenntnisse (A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
- Verfügbarkeit über die gesamte Dauer des Programms (April bis Juni)
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
Peru, Israel, Vietnam, Indien, Argentinien, Bolivien, Chile, Mexiko, Indonesien, Japan
u. a.

Das ASA-Programm vergibt rund 280 Stipendien an Menschen zwischen 21 und 30 Jahren, die in Deutschland leben und studieren, eine duale/schulische Berufsausbildung machen oder abgeschlossen haben oder deren Bachelorabschluss weniger als 18 Monate zurück liegt.
Für das gewählte Projekt sollten zudem die entsprechenden Fach- und Sprachkenntnisse mitgebracht werden. Mehr dazu in den Projektbeschreibungen: https://asa.engagement-global.de/bewerbung.html
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
Argentinien, Bolivien, Chile, Vereinigtes Königreich, Indien, Israel, Peru, Vietnam, Afghanistan, Ägypten
u. a.

- Deine Berufsausbildung muss in Deutschland stattfinden.
- Außerdem ist Voraussetzung, dass deine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG), Handwerksordnung (HwO) oder Bundes- oder Landesrecht geregelt ist.
- Und für dein Zielland sollte das Auswärtige Amt keine Sicherheitsreisewarnung ausgesprochen haben.
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
USA

Auszubildende, die
- zum Zeitpunkt der Abreise volljährig und nicht älter als 27 Jahre sind,
- ihre Ausbildung in einem Betrieb und/oder in einer Berufsschule in Bayern, Berlin, Schleswig-Holstein, Sachsen oder in der Metropolregion Hamburg machen,
- über ausreichende Englischkenntnisse verfügen.
Ein vorausgegangener Auslandsaufenthalt wird nicht vorausgesetzt.
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
Frankreich, Irland, Peru, Israel, Vereinigtes Königreich, Portugal, Dänemark, Italien, Niederlande, Schweden
u. a.

Das Programm richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die
- in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten,
- eine nicht-akademische Ausbildung (dual oder vollschulisch) erfolgreich abgeschlossen haben,
- einen überdurchschnittlich guten Abschluss und/oder weitere aussagekräftige Referenzen und Qualifikationen vorweisen können.
- Berufsbezogener Freiwilligendienst
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
Frankreich
Um am Programm teilnehmen zu können, muss man
- zwischen 18 und 25 Jahre alt sein,
- seinen Wohnsitz in Deutschland haben oder die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Für den Freiwilligendienst in Schulen werden Französischkenntnisse auf dem Niveau A2/B1 benötigt, für den Freiwilligendienst im Hochschulbereich mindestens B1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Auslandspraktikum während der Berufsausbildungsvorbereitung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Türkei
u. a.

Deine Berufsausbildungsvorbereitung, berufliche Ausbildung, berufliche Weiterbildung muss in Deutschland stattfinden und vom Erasmus+ Programm als förderfähig anerkannt sein.
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei
u. a.

- Sie befinden sich in einer beruflich dualen oder vollschulischen Ausbildung oder in beruflicher Aus- und Weiterbildung oder haben diese kürzlich erfolgreich abgeschlossen.
- Sie verfügen über mittlere Schulenglisch-Kenntnisse nach GER oder CERF (Level B1 bzw. für Kaufleute B2).
- Sie sind zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts mindestens 18 Jahre alt.
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
Italien, Irland, Spanien, Malta

- Mindestalter 18 Jahre
- Idealerweise 2. oder 3. Berufsausbildungsjahr (Duale oder schulische Ausbildung)
- Reise innerhalb der ersten 12 Monate nach abgeschlossener Berufsausbildung möglich
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Vereinigtes Königreich, Irland, Spanien, Italien, Frankreich, Malta, Österreich, Polen

- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei
u. a.

Volljährige Auszubildende während der Ausbildung oder innerhalb eines Jahres nach Abschluss aus ganz Deutschland.
- Auslandspraktikum während der Berufsausbildungsvorbereitung
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei
u. a.

Für die Teilnahme an einem ERASMUS+ Auslandsaufenthalt im Rahmen der beruflichen Bildung können sich all diejenigen bewerben, die
- zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes eine berufliche Ausbildung absolvieren, also an einer berufsbildenden Schule eingeschrieben sind.
- gerade ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben und den Auslandsaufenthalt innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss planen.
Bewerben können sich Auszubildende aus allen Berufsbereichen sowohl aus dualen als auch aus vollzeitschulischen Ausbildungsgängen.
Weitere Voraussetzung zur Teilnahme ist die Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Ausreise.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung über das ERASMUS+ Programm! Alle Bewerbungen werden auf Vollständigkeit geprüft. Wichtige Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer sind neben den oben genannten Voraussetzungen Motivation, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit und Eigeninitiative.
Weiterhin sind Grundkenntnisse in Englisch von Vorteil, aber keine Voraussetzung.
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Irland, Frankreich, Portugal, Spanien, Italien, Dänemark, Malta, Österreich, Griechenland, Lettland
u. a.

- Offenheit, Flexibilität, Toleranz, eine gewisse Selbständigkeit
- Bereitschaft sich selbst vorzubereiten und sich ggfs. selbst weitere Sprachkenntnisse anzueignen
- Englischkenntnisse (Grundkenntnisse der jeweiligen Landessprache sind hilfreich)
- Auslandspraktikum während der Berufsausbildungsvorbereitung
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Irland, Frankreich, Spanien, Italien, Schweden, Türkei, Polen, Griechenland, Österreich, Malta
u. a.

Falls du das Praktikum während deiner Ausbildung absolvieren möchtest, solltest du sicherstellen, dass du für den gewünschten Zeitraum von deiner Berufsschule sowie deinem Ausbildungsbetrieb eine Freistellung für den Auslandsaufenthalt bekommst.
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Indien, Israel, Vietnam, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal
u. a.

- Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre (der 18. Geburtstag muss mindestens 1 Tag vor der Abreise liegen);
- Offenheit für andere Kulturen und Arbeitsweisen
- Bereitschaft für Neues
- Zustimmung des Ausbildungsbetriebes / des Arbeitgeber
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
- Auslandspraktikum während der Berufsausbildungsvorbereitung
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
Polen

- Auslandspraktikum während der Ausbildung
Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei
u. a.

- Die Teilnehmer müssen 18 Jahre alt sein, wenn sie an der Hospitation teilnehmen.
- Sie müssen derzeit an einer Notfallsanitäter-Berufsschule in Deutschland eingeschrieben sein oder ihre Notfallsanitäter-Ausbildung vor kurzem (vor weniger als 12 Monaten) abgeschlossen haben.
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Dänemark, Frankreich, Italien, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei, Belgien, Bulgarien
u. a.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir dich fördern können:
- Du befindest dich in einem Ausbildungsverhältnis (schulisch oder dual) oder hast die Ausbildung vor max. einem Jahr abgeschlossen oder bist auf einer Fachschule
- Du hast den ständigen Wohnsitz in Deutschland
- Du besitzt mind. Grundkenntnisse der Sprache des Praktikumslandes oder Du sprichst gutes Englisch
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Dänemark, Frankreich, Italien, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei, Belgien, Bulgarien
u. a.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir dich fördern können:
- Du befindest dich in einem Ausbildungsverhältnis (schulisch oder dual) oder hast die Ausbildung vor max. einem Jahr abgeschlossen oder bist auf einer Fachschule
- Du hast den ständigen Wohnsitz in Deutschland
- Du besitzt mind. Grundkenntnisse der Sprache des Praktikumslandes oder Du sprichst gutes Englisch
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Vereinigtes Königreich, Schweden, Italien, Irland, Frankreich, Dänemark, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien
u. a.

Die Teilnehmer sollen
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- sich in einer Ausbildung befinden und
- Englisch- bzw. Sprachkenntnisse des Ziellandes haben,
- vom Ausbildungsbetrieb freigestellt werden.
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Spanien

- Teilnehmende aus einem der angegebenen Zielgruppen
- Genehmigung des Ausbilungseinrichtungs /-schule für den gesamten Zeitraum des Auslandsaufenthalts wird vorgelegt
- Bewerbungsunterlagen sind vollständig bis zur Bewerbungsfrist eingereicht
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Italien, Spanien, Irland, Finnland, Malta

Voraussetzungen für eine Teilnahme sind:
- ein betriebliches Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Handwerksberuf nach HWO (ggf. Meisterschule)
- vollständig ausgefüllte Bewerbungsunterlagen
- die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes
- die Zustimmung der Berufsschule
- der Europass-Lebenslauf
- Motivationsschreiben
Darüber hinaus wird der Fokus auf die persönlichen Eigenschaften des Lernenden gelegt:
- Sozialverhalten
- Zuverlässigkeit zu den festgelegten Absprachen
- Motivation: Zielvorstellungen, die mit einem Auslandspraktikum verbunden werden
- Bereitschaft, sich auf neue Kulturen und Situationen einzustellen
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei
u. a.

Azubi-Mobil ist deutschlandweit offen für alle Auszubildende in der dualen Berufsausbildung die älter als 18 Jahre sind. Nutze Deine Chance während oder bis zu einem Jahr nach der Berufsausbildung ins Ausland zu gehen! Wir bieten Dir Unterstützung bei der Organisation und sorgen für die Finanzierung - alles im Rahmen des europäischen Programms ERASMUS+. Das besondere an Azubi-Mobil ist, dass Du die Möglichkeit hast, über Land, Dauer und Zeitpunkt des Praktikums ganz individuell flexibel zu entscheiden. Erfahrungsgemäß reisen unsere Teilnehmer 4 bis 6 Wochen während der Berufsausbildung (von 2 Wochen bis zu 12 Monate möglich). Übrigens du kannst auch mehrfach reisen (maximal insgesamt 1/4 der Ausbildungsdauer).
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei
u. a.

- Zielgruppe entsprechend des Programmes
- Unterzeichnung Erasmus + Projektunterlagen
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei
u. a.

- Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre (der 18. Geburtstag muss mindestens 1 Tag vor der Abreise liegen)
- Offenheit für andere Kulturen und Arbeitsweisen
- Bereitschaft für Neues
- Zustimmung des Ausbildungsbetriebes / des Arbeitgebers
- Freistellung vom Berufsschulunterricht
- Auslandspraktikum während der Berufsausbildungsvorbereitung
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Irland, Dänemark, Italien, Portugal, Griechenland, Malta, Tschechische Republik

- Interesse an anderen Kultur und Lebensweise
- Mindestalter von 17 Jahren
- Absolvieren einer staatlich anerkannten Berufsausbildung in einer der folgenden Formen (dual, vollschulisch, an Fachoberschulen, an Fachgymnasien (FoS, BoS), Personen in der Berufsbildungsvorbereitung, Umschüler*innen) oder Absolvent*innen dieser
- Mittlere bis gute Kenntnisse der Sprache des Ziellandes (je nach Zielland wird auf die gemeinsame Arbeitssprache Englisch zurückgegriffen)
- Fester Wohnsitz in Deutschland
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei, Vereinigtes Königreich
u. a.

- in der Regel mindestens 18 Jahre
- bestehendes Ausbildungsverhältnis mit einem Betrieb (duale Ausbildung) oder eine abgeschlossene Prüfung, die weniger als 12 Monate zurückliegt
- Zustimmung des Ausbildungsbetreibs und der Berufsschule (dies gilt nur für Azubis)
- Positive Prüfung druch die LGH
- Auslandspraktikum während der Berufsausbildungsvorbereitung
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Indien, Israel, Vietnam, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal
u. a.

- Das Mindestalter ist 16 Jahre. Sofern wir ein Praktikum vermitteln: 17 Jahre. Minderjährige benötigen die Zustimmung der Eltern.
- Die Ausbildungsstelle muss in Deutschland sein.
- Sofern das Praktikum selbst organisiert wird, werden wir gezielter nachfragen, wie die Betreuung vor Ort gewährleistet ist.
- Dann spielen natürlich Ihre Sprachkenntnisse eine Rolle. Von den meisten Firmen, die Praktika vergeben, wird ein B1-Niveau (untere bis mittlere Mittelstufe) in der Landessprache verlangt. Wir können jedoch z.B. Praktika in Spanien oder Frankreich vermitteln, bei denen Englisch ausreicht.
- Wir prüfen, ob Sie für ein Auslandspraktikum bereit sind. Manchmal haben potentielle Teilnehmer Vorstellungen, die nicht zur Wirklichkeit passen. Meistens können wir das im Vorgespräch klären.
- Gemeinsam prüfen wir, dass alle notwendigen Versicherungen bestehen oder neu abgeschlossen werden. Dafür haben wir sehr preisgünstige Lösungen.
- Falls Sie Azubi sind: Sie dürfen für das Praktikum keinen Urlaub nehmen. Wenn ihre Firma Sie nicht freistellt, dürfen wir Sie leider nicht fördern.
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Irland, Frankreich, Niederlande, Norwegen, Schweden, Spanien, Finnland, Griechenland, Malta, Österreich

Auszubildende im Gesundheitswesen (z.B. Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Heilerziehungspfleger/innen, MTLA, MTRA, MTA uvm.) können sich bei der MHH für ein Erasmus+ Stipendium bewerben, wenn Sie…
- sich in einem Ausbildungsverhältnis mit einer Einrichtung des Gesundheitswesens befinden,
- volljährig sind,
- für einen Zeitraum von 4 - 8 Wochen von Ihrer Ausbildungseinrichtung für ein Auslandspraktikum in einem der teilnehmenden EU-Ländern über Erasmus+ freigestellt werden (sprechen Sie sich hierfür mit Ihrer Ausbildungseinrichtung oder mit Ihren Berufsschullehrkräften ab),
- ein Praktikum planen, dass in engem Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung steht und die Qualitätsstandards einhält,
- ausreichend die Arbeitssprache beherrschen sowie Grundkenntnisse in der Landessprache besitzen verwenden.
Bei externen Bewerbungen benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung der Ausbildungsschule. Der Vordruck befindet sich bei den Bewerbungsformularen auf der Homepage.
- Auslandspraktikum während der Berufsausbildungsvorbereitung
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei
u. a.

- Du musst zum Zeitpunkt der Ausreise mind. 18 Jahre alt sein und einen deutschen Wohnsitz haben.
- Außerdem erwarten wir deine aktive Mitarbeit und die Motivation, dich selbst weiterzuentwickeln.
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
Italien, Irland, Niederlande, Schweden, Spanien, Portugal, Norwegen

abgeschlossene Berufsausbildung in Laborberufen der Biologie, Chemie, Physik, Mikrotechnologie
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei
u. a.

- Die Teilnehmenden sind mindestens 18 Jahre und haben einen deutschen Wohnsitz und einen Ausbildungsbetrieb bzw. Arbeitgeber innerhalb Deutschlands.
- Interessenten absolvieren eine duale Berufsausbildung oder haben diese bereits abgeschlossen.
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Irland, Italien, Spanien, Bulgarien, Finnland, Polen, Malta

Wir unterstützen alle motivierten Interessierten, es sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig. Allerdings sollten Sie zur Organisation und Vorbereitung Ihrer Auslandserfahrung einen zusätzlichen Zeitaufwand zu ihrer laufenden Aus- oder Weiterbildung einplanen.
Bei Auszubildenden aus dualen Ausbildungsverhältnissen ist das Einverständnis des ausbildenden Betriebes notwendig. Es muss vor Erteilung der Förderung vorliegen.
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
Vereinigtes Königreich, Italien, Frankreich, Irland, Niederlande, Spanien, Belgien, Österreich

- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei
u. a.
- Gute Englischkenntnisse und/oder Kenntnisse der Landessprache
- Offenheit, Flexibilität, Toleranz
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
Vereinigtes Königreich, Dänemark, Frankreich, Italien, Spanien, Malta, Lettland, Österreich, Tschechische Republik

Volljährigkeit (Ausnahmen möglich)
Frankreich
Teilnahmebedingungen:
- Höchstalter 30 Jahre (in Ausnahmefällen 35 Jahre)
- Hochschulabschluss (z.B. Studiengang Literaturübersetzen Universität Düsseldorf o.ä.)
- eine veröffentlichte literarische Übersetzung
- Wohnsitz in Frankreich, in Deutschland oder in der Schweiz
Frankreich
- Höchstalter: 30 Jahre
- Universitätsabschluss oder abgeschlossene Ausbildung (Studierendenstatus auch möglich)
- Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen in Deutschland oder Frankreich
- Junge Arbeitssuchende
- Gute Französischkenntnisse (B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
Dänemark, Frankreich, Irland, Niederlande, Schweden, Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Österreich
u. a.

Die Programme richten sich an junge Berufstätige und Studierende des Agrarbereichs, die mindestens eine der folgenden fachlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis eines Berufsabschlusses in der Land-, Forst-, Haus- oder Pferdewirtschaft bzw. im Garten- oder Weinbau oder
- Nachweis über den Abschluss von mind. 4 Semestern Studium im Agrarbereich (Uni oder FH) und mehrmonatige relevante Praxiserfahrung
- Alter: 18-30 (bei einigen Programmen auch bis 35) Jahre
- Bewerber*innen, die keine der vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, jedoch über umfangreiche praktische Arbeitserfahrung im gewünschten Praktikumsbereich verfügen, können unter Umständen ebenfalls am Programm teilnehmen (dies umfasst allerdings nicht die Förderung durch das BMEL).
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Binationale Austauschbegegnungen
Peru, Israel, Vietnam, Indien, Argentinien, Bolivien, Chile, Türkei, Mexiko, Albanien
u. a.
Zwei Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden:
- Alter zwischen 18 und 27
- Wohnsitz in Brandenburg
- Berufsbezogener Freiwilligendienst
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
Peru, Israel, Portugal, Italien, Spanien, Vietnam, Indien, Argentinien, Bolivien, Chile
u. a.

Formale Voraussetzungen:
- Du bist während des gesamten Freiwilligendienstes mindestens 18 Jahre und höchstens 26 Jahre alt. Das heißt, du darfst während des Aufenthaltes nicht 27 Jahre alt werden. Du kannst dich aber bereits mit 17 Jahren für kulturweit bewerben.
- Dein Lebensmittelpunkt ist in Deutschland. Das bedeutet:
- Du solltest entweder die letzten zwei Jahre dauerhaft in Deutschland gelebt haben,
- oder, falls du derzeit im Ausland lebst, einen Großteil deines Lebens in Deutschland verbracht haben.
- Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.
- Du hast die Vollzeitschulpflicht erfüllt (d.h. du bist je nach Bundesland 9 oder 10 Jahre zur Schule gegangen).
- Du hast muttersprachliche oder gute bis sehr gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachniveau B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen).
- Du hast einen gültigen Reisepass, der bis sechs Monate nach der geplanten Rückkehr gültig ist.
- Du hast bisher noch nicht an kulturweit teilgenommen.
Persönliche Voraussetzungen:
- Offenheit für neue Erfahrungen
- Verantwortungsbewusstsein
- Freude an freiwilligem Engagement
- Interesse an unseren Tätigkeitsschwerpunkten Natur, Kultur, Bildung oder Sport
- Spaß an Projektarbeit
- Mut über den eigenen Tellerrand zu schauen
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
Frankreich
Das Austauschprogramm richtet sich an Personen am Arbeitsmarkt. Zu dieser Zielgruppe gehören:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Selbständige
- Arbeitssuchende
- Hochschulabsolventinnen und –absolventen
- Abgeschlossene Berufsausbildung
Weitere Teilnahmebedingungen:
- Höchstalter: 30 Jahre zum Programmbeginn
- Nachweis einer, für den Arbeitsaufenthalt in Frankreich relevanten, ersten Berufserfahrung im Verlagswesen, in einer literarischen Agentur und/oder im Buchhandel
- Gute französische/deutsche Sprachkenntnisse
- Wohnsitz in Deutschland oder in Frankreich
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Binationale Austauschbegegnungen
USA

- Abgeschlossene Lehre oder Berufsausbildung
- Alter: 16-24 Jahre (ein Freiwilligendienst kann die Altersgrenze um ein Jahr erhöhen)
- Wohnsitz in Deutschland
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
Japan

- Ausbildungsabschluss in einem agrarischen Beruf oder 4 Semester Studium in einem agrarwissenschaftlichen Studiengang & mindestens 6 Monate Praxiserfahrung
- Alter: 20 -30 Jahre
- Aufgeschlossenheit gegenüber den japanischen Lebens- und Arbeitsverhältnissen & gründliche Vorbereitung
- Kommunikationsfreude & Bereitschaft zum kulturellen Lernen
- Durchhaltevermögen und Abenteuergeist
- Flexibilität bezüglich des fachlichen Einsatzgebiets
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
Frankreich
Die Teilnehmer/innen sollten:
- zwischen 18 und 30 Jahre alt sein
- ein freiwilliges Auslandspraktikum von ein bis sechs Monaten anstreben
- Grundkenntnisse der französischen Sprache haben
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
Frankreich

- Teilnehmen können Gruppen von Auszubildenden, Berufsfachschülern/innen, Fachschülern/innen, sowie Lernende an einer Weiterbildungseinrichtung.
- Den Antrag auf Förderung stellen Berufsschulen, überbetriebliche Ausbildungszentren, Kammern, Innungen, Verbände und Ausbildungsbetriebe in Zusammenarbeit mit beruflichen Schulen.
- Achtung: Azubis können sich nicht selbst, sondern nur über ihre Schule bewerben.
- Auslandspraktikum während der Ausbildung
Frankreich

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen unter 36 Jahre sein und sich in der beruflichen Erstausbildung befinden.
- Berufsbezogener Auslandsaufenthalt während/nach der beruflichen Weiterbildung
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
Botswana, Elfenbeinküste, Simbabwe, Ägypten, Algerien, Angola, Ghana, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin
u. a.

- Du bist zwischen 18 und 30 Jahre alt.
- Du bist entweder Auszubildende oder Auszubildender im dritten Lehrjahr oder eine junge Fachkraft in den ersten Berufsjahren.
- Du möchtest Dich gesellschaftlich und entwicklungspolitisch engagieren.
- Du bist zeitlich flexibel – wir müssen erst einen passenden Hospitationsplatz für Dich finden.
- Deine Arbeitgeberin oder Dein Arbeitgeber stellt Dich für die Dauer der Hospitation frei.
Wichtig: Auch mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung kannst Du teilnehmen! Wir beraten Dich gerne zu inklusiven Hospitationsmöglichkeiten.
- Berufsbezogener Freiwilligendienst
Peru, Vietnam, Indien, Argentinien, Bolivien, Mexiko, Albanien, Republik Nordmazedonien, Indonesien, China
u. a.
- Für weltwärts benötigst du die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland.
- Du musst bei Ausreise volljährig und nicht älter als 28 Jahre alt sein.
- Menschen mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung können bis zu einem Alter von 35 Jahren an weltwärts teilnehmen. Inklusionsbedingte Mehrkosten werden vom Programm übernommen.
- Du hast einen Schul- oder Berufsabschluss oder eine anderweitige Eignung.
- Berufserfahrung ist nicht notwendig.
- Sprachkenntnisse: In der Regel sind Schulkenntnisse in Englisch, Französisch oder Spanisch ausreichend. Während der Vorbereitungen hast du genügend Zeit für vorbereitende Sprachkurse. Du kannst deine Entsendeorganisation nach einem Sprachkurs fragen.
- Das solltest Du noch mitbringen: Du begeisterst dich für gesellschaftliches und entwicklungspolitisches Engagement. Die Bereitschaft Neues zu erlernen und anderen mit Respekt und Toleranz zu begegnen.